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KBS Langenthal

Detailhandelsfachleute

 

   

 

In der Abteilung Detailhandelsfachleute werden die Lernenden zur Detailhandelsfachfrau oder zum Detailhandelsfachmann ausgebildet. Die Lehre dauert drei Jahre. Die praktische Ausbildung ist auf die jeweilige Branche ausgerichtet und erfolgt im Lehrbetrieb. Die Berufsschule vermittelt die notwendigen theoretischen Berufskenntnisse und erweitert die Allgemeinbildung.

Wer die Lehrabschlussprüfung besteht, erhält das eidg. Fähigkeitszeugnis. Dieser Ausweis bildet eine solide Grundlage für eine erfolgreiche Karriere im Detailhandel sowie für zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten.

 

Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Besuch des Berufsschulunterrichts ist ein gültiger Lehrvertrag, abgeschlossene Volksschule (Real- oder Sekundarschule) oder eine gleichwertige Ausbildung. Es werden gute Leistungen in der deutschen Sprache sowie Kenntnisse in Französisch vorausgesetzt.

Grundlage für die Ausbildung ist die Verordnung über die berufliche Grundbildung für Detailhandelsfachfrau/Detailhandelsfachmann vom 08.12.2004.

 

Unterricht

Das Schuljahr dauert 38 Wochen mit 1.5 Schultagen pro Woche mit zusätzlichem Unterricht in allgemeiner Branchenkunde (Durchführung und Dauer je nach Branche verschieden).

 

Zwischenbeurteilung

Per Ende Oktober werden die schulischen Leistungen der Lernenden im ersten Lehrjahr zusammengetragen. Daraus wird ein Zwischenzeugnis erstellt, das den Lernenden, den Ausbildungsverantwortlichen in den Lehrbetrieben und evt. den gesetzlichen Vertretern Aufschluss über die Schulleistung geben soll.

 

Standortbestimmung DHF:   Das Ausbildungsreglement für Detailhandelsfachleute sieht eine Standortbestimmung am Ende des ersten Lehrjahres vor. Diese Standortbestimmung setzt sich zusammen aus einer betrieblichen und einer schulischen Beurteilung. Die Ergebnisse der beiden Bewertungen bilden die Grundlage für den Entscheid der Vertragsparteien über den weiteren Verlauf der beruflichen Grundbildung.

Empfehlungen aus der Standortbestimmung:

  • Fortsetzung der beruflichen Grundbildung mit dem Recht, Freikurse zu belegen
  • Fortsetzung der beruflichen Grundbildung ohne Freikursbesuch
  • Fortsetzung der beruflichen Grundbildung mit Besuch von Stützkursen
  • Fortsetzung und Verlängerung der beruflichen Grundbildung (Repetition des 1. Lehrjahres)
  • Auflösung des Lehrvertrages und Abschluss eines Lehrvertrages für die 2-jährige berufliche Grundbildung Detailhandelsassistentin/Detailhandelsassistent
  • Auflösung des Lehrvertrages

Ziel dieser Massnahmen ist es, Fehleinteilungen frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren, damit die Zahl der Misserfolge an den Qualifikationsverfahren vermindert wird.

     

 Das Anmeldeformular kann unter Links und Downloads bezogen werden.