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KBS Langenthal

Berufsmaturität 1

Lehrbegleitend

 

   



 

Bedingung für die Zulassung ist ein gültiger Lehrvertrag.

 

Anmeldung bis 28. Februar 2013

 

Folgende Anmeldeformulare für Mittelschulen der ERZ sind auszufüllen und der KBS zuzustellen:

Personalien zur Mittelschulanmeldung   >   Personalienformular - Formular 0
Berufsmaturitätsschule BMS   >   Anmeldeformular BMS - Formular A
    >   Laufbahnentscheid BMS - Formular B
         
Anmeldeformulare können auch telefonisch bei
der KBS Langenthal bestellt werden 
  >   062 919 82 70

 

Prüfungsfreie Aufnahme

Prüfungsfrei in die BMS 1 aufgenommen wird, wer am Ende des ersten Semesters des 9. Schuljahres

  1.    den gymnasialen Unterricht besucht 
  2.   bezüglich Sachkompetenz sowie Arbeits- und Lernverhalten in den Fächern Deutsch, Französisch, Mathematik und NMM (Natur-Mensch-Mitwelt) im Hinblick auf den Unterricht an einer BMS als geeignet beurteilt wird.

Zuständig ist die Behörde der Volksschule, die die Eignung für den Besuch einer Berufsmaturitätsschule beurteilt und ihren Entscheid mit einer Verfügung eröffnet.

 

Aufnahmeprüfung

Für die übrigen Kandidatinnen und Kandidaten findet am Freitag, 8. März 2013, eine schriftliche Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Französisch, Englisch und Mathematik statt. Die Prüfungsanforderungen entsprechen dem Lehrstoff der letzten Sekundarschulklasse bis zum Zeitpunkt der Aufnahmeprüfung. Prüfungsserien aus früheren Jahren finden Sie unter der Rubrik Aufnahmeprüfungen.

 

Detaillierte Informationen zum BM 1-Bildungsgang finden Sie in der Broschüre zur Berufsmaturität BM 1.

 

Wer die Bedingungen für eine prüfungsfreie Aufnahme erfüllt oder die Aufnahmeprüfung bestanden hat und einen gültigen Lehrvertrag besitzt, wird ins erste Semester der Berufsmaturitätsschule aufgenommen.

 

Zwischenbeurteilung

Per Ende Oktober werden die schulischen Leistungen der Lernenden im ersten Lehrjahr zusammengetragen. Daraus wird ein Zwischenzeugnis erstellt, das den Lernenden, den Ausbildungsverantwortlichen in den Lehrbetrieben und evt. den gesetzlichen Vertretern Aufschluss über die Schulleistung geben soll.